Frühstücksbuffet
Ganztags Teebar mit großer Auswahl und brunnenfrisches Bergquellwasser im Ruheraum, Edelsteinwasser.
Das Nachmittagsbuffet von 14-16 Uhr
Täglich wechselnde 4 - 5 Hauptgerichte mit Beilagen
Gerne erfüllen wir nach Möglichkeit auch Sonderwünsche unserer Gäste.
Wohlfühlwelt mit ca. 3000 qm
Gegen Gebühr: Whirlwannen unterm Sternenhimmel
Fitnessraum - Aktivprogramm
Spabereich
Gerne bieten wir Ihnen am Anreisetag unsere Frühanreise ab 9:00 Uhr zum Preis von 40,- € pro Person an.
Unserer Frühanreise-Wellnessverlängerung mit:
Gerne bieten wir Ihnen auch am Abreisetag unsere Nachmittagsverlängerung bis 18:00 Uhr zum Preis von 30,- € pro Person an.
Unserer Nachmittags-Wellnessverlängerung mit:
Stornierungen – Klingt ärgerlich und ist es auch. Schade, wenn Zimmer frei bleiben, obwohl andere gerne gekommen wären. Wir versuchen kulant zu sein, empfehlen Ihnen aber eine Reiserücktrittsversicherung, da wir bei kurzfristiger Absage der Zimmer, ebenso bei verspäteter Anreise oder frühzeitiger Abreise den Ausfall berechnen müssen:
bis 30 Tage vor Urlaubsbeginn: kostenfrei
bis 14 Tage vor Urlaubsbeginn: 60 %
Kurzfristige Absage: 80 %
Stornierungen sind nur schriftlich gültig.
1. Abschluss des Vertrages
1.1. Zwischen dem Gast und dem Hotel St. Gunther in Rinchnach kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die Zimmer, Räume, Flächen, sonstige Leistungen bestellt und von dem Hotel St. Gunther durch eine Reservierungsbestätigung zugesagt wurde.
1.2. Wird für die Reservierung vom Hotel eine Anzahlung oder Vorauszahlung erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos. Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt hierfür von ihm angemeldete Gäste/Teilnehmer, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten einzustehen.
1.3. Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
1.4. Bei Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen-, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind dem Hotel bis 5 Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltung die Anzahl und ggf. Teilnehmerlisten mitzuteilen. Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.
2. An- und Abreise
2.1. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check In) nicht vor 14.30 Uhr des Anreisetags möglich und die Zimmerrückgabe (Check Out) muss bis 11.00 Uhr des Abreisetages erfolgen.
2.2. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11.00 Uhr soll der Gast dies dem Empfang mitteilen. Sofern das dem Hotel zustimmt, ist bei Abreise bis 18.00 Uhr der Preis von 30,-€ pro Person zu bezahlen. Dies nennt sich Nachmittagsverlängerung und beinhaltet die Nutzung des Wellnessbereiches und die Teilnahme am Nachmittagsbüffet. Ausgenommen davon ist die Weiternutzung des Zimmers, dessen Freigabe auch bis 11 Uhr zu erfolgen hat (ausgenommen anderweitige schriftliche Absprachen).
3. Leistungen
3.1. Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den Prospektangaben oder den getroffenen Vereinbarungen.
3.2. Liegt der Vereinbarung eine Dreiviertelpension des Gastes zugrunde so startet die Verpflegung des Gastes am ersten Tag mit dem Nachmittagsbüffet und dem Abendmenü und endet die Leistung des Hotels mit dem Frühstücksbüffet am Abreisetag. Dreiviertelpension umfasst grundsätzlich Frühstück, Nachmittagsbüffet und Abendessen.
3.3. Nimmt der Gast, gleich aus welchen Gründen, eine der Mahlzeiten nicht in Anspruch, so steht Ihm weder ein Anspruch auf Rückvergütung, auch nicht anteilig, noch auf Minderung zu.
3.4. Die im Prospekt oder sonstigen Listen angegebenen Preise enthalten das Bedienungsgeld und die derzeit geltende Mehrwertsteuer.
3.5. Ändert sich während der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz, ist das Hotel berechtigt, die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.
3.6. Die Kurtaxe, wenn vorhanden, ist nicht Bestandteil des Hotel- und Arrangement Preises.
4. Zahlung
4.1. Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei Reservierungen bei Abreise fällig, in bar oder per ec-Karte.
4.2. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt dem Hotel vorbehalten.
4.3. Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass das Hotel eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.
4.4. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz des Hotels. Dies gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.
4.5. Zahlungen von Kreditkartenunternehmen, Schecks oder Wechsel erfolgen lediglich erfüllungshalber.
5. Stornierung
Stornierungen einer getroffenen Reservierung sind wie folgt möglich:
Stornierungen – Klingt ärgerlich und ist es auch. Schade, wenn Zimmer frei bleiben, obwohl andere gerne gekommen wären. Wir versuchen kulant zu sein, empfehlen Ihnen aber eine Reiserücktrittsversicherung, da wir bei kurzfristiger Absage der Zimmer, ebenso bei verspäteter Anreise oder frühzeitiger Abreise den Ausfall berechnen müssen:
bis 30 Tage vor Urlaubsbeginn: kostenfrei
bis 14 Tage vor Urlaubsbeginn: 60 %
Kurzfristige Absage: 80 %
Stornierungen sind nur schriftlich gültig.
6. Haftung
6.1. Der Gast oder der Veranstalter haften dem Hotel für die von ihm oder ihren Gästen verursachten Schäden.
6.2. Das Hotel haftet dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Hotel bemüht sich in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen.
6.3. Das Hotel haftet gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des BGB (bis zum 100fachen des Zimmerpreises, max. 3.500,- €);
6.4. für Geld und Wertsachen gemäß §702 BGB jedoch nur bis 800,- €, es sei denn, das Hotel oder seinem Personal trifft ein Verschulden, oder die Wertgegenstände bzw. das Geld wurden dem Hotel gegen Erteilung einer Quittung zur Aufbewahrung übergeben.
6.5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Tiefgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht.
6.6. Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung durch das Hotel wird ausgeschlossen.
7. Kündigung
7.1. Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Hotel ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
7.2. Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Vereinbarung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der höheren Gewalt oder inneren Unruhen kann das Hotel das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.
7.3. Das gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung vom Hotel in einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen dienen. In diesen Fällen steht dem Hotel der Anspruch auf die
7.4. vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu.
8. Sonstiges
8.1. Grundsätzlich dürfen keine Tiere mitgebracht werden, falls doch, nur nach ausdrücklicher, vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen Berechnung eines Zuschlages.
Hunde – nur kleine bis mittlere Rassen – können gerne nach vorheriger Absprache aufgenommen werden: 15,– € pro Tag im Hotel (ohne Leistungen), im eigenen Körbchen. Kein Zutritt zu den Speiseräumen, dem Wellnessbereich und den Gartenanlagen. Zimmertypen nach Absprache. Eventuelle Endreinigungskosten bei großer Verschmutzung und Entgelt bei Beschädigungen.
8.2. Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen erfolgen unverbindlich. Ansprüche gleich welcher Art, hieraus, kann der Gast nicht herleiten.
8.3. Fundsachsen (liegengebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate.
8.4. Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes durch das Hotel ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung für Personen- und Sachschäden begrenzt.
8.5. Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dekoration der Veranstaltungsräume Bedarf einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht lediglich um Tischschmuck handelt.
9. Allgemeines
9.1. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
9.2. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt worden sind.
9.3. Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz des Hotels als vereinbart.
9.4. Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Regelung.